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Führungszeugnis seit 1. Oktober auch digital bestellbar
Wer künftig ein amtliches Führungszeugnis benötigt, kann es seit dem 1. Oktober 2026 auch digital als PDF bestellen.
Das amtliche Führungszeugnis zur Vorlage etwa beim künftigen Arbeitgeber oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist jetzt auch digital erhältlich. Für die Beantragung des digitalen Führungszeugnisses setzt das Bundesamt für Justiz jedoch ein BundID-Konto voraus.
Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Bislang ist dieses ausschließlich auf speziellem Papier ausgefertigt und per Post an die Antragsteller verschickt worden. Immerhin lässt es sich bereits seit über zehn Jahren auch digital beantragen.
Die Realisierung des digitalen Führungszeugnisses erfolgte seit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung im Januar dieses Jahres relativ schnell. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 21. Mai 2026.
Die neue digitale Version wird als PDF-Dokument ausgestellt und an das zentrale Bürgerpostfach bei der BundID verschickt. Wer noch kein BundID-Konto hat, kann es während der Beantragung anlegen. Es unterscheidet sich laut Bundesjustizamt optisch vom gedruckten Führungszeugnis auf grünem Papier unter anderem durch den weißen Hintergrund. Um Fälschungen vorzubeugen, verfügt das digitale Dokument über ein „qualifiziertes elektronisches Siegel“ und einen QR-Code. Mit Letzterem soll sich die Echtheit des Dokuments per Smartphone-App von jedem überprüfen lassen. Preislich unterscheidet sich die digitale Ausführung nicht von der analogen: Beide Varianten kosten jeweils 13 Euro. Wer das Führungszeugnis im Ausland vorlegen muss, braucht allerdings weiterhin die Papierversion: Auf dem digitalen Dokument lassen sich weder Apostille noch Überbeglaubigung anbringen.
Als Vorteil des digitalen Führungszeugnisses hebt das Bundesjustizamt unter anderem die schnelle Verfügbarkeit hervor: Da weder ein Behördengang noch etwaige Postlaufzeiten anfallen, könne die digitale Version im Regelfall binnen weniger Stunden im persönlichen BundID-Postfach landen. Zudem lasse sich die PDF-Version digital oder ausgedruckt einfacher mehrfach nutzen, etwa bei mehreren Arbeitgebern.
Das digitale Führungszeugnis kann ausschließlich im Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Für die Beantragung benötigen Nutzerinnen und Nutzer einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und aktivierter PIN beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte (die sogenannte Unionsbürgerkarte).
Des Weiteren sei ein NFC-fähiges Smartphone erforderlich, also eines, mit dem auch kontaktloses Bezahlen möglich ist. Auch eine Kreditkarte zur Bezahlung und gegebenenfalls weitere Anlagen wie ein Nachweis für die Gebührenbefreiung oder für die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses seien nötig.
Das Bundesjustizamt weist darauf hin, dass es nach aktuellem Kenntnisstand bei einigen Handymodellen zu Einschränkungen in der Nutzung der zur Echtheitsprüfung benötigten Verifizierungs-App „ZeSI mobile“ der Bundesdruckerei kommen könne. Betroffen sind unter anderem das Samsung Galaxy A36 5G und das A13 5G. Man arbeite an der Behebung der Einschränkungen „mit Hochdruck“.
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