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VW kündigt Tarifverträge: Was heißt das für Beschäftigte?
Im Zuge des verschärften Sparprogramms hat das Volkswagen-Management einen Großteil der bestehenden Tarifverträge gekündigt. Was bedeutet das für Beschäftigte?
Es handelt sich um zehn von dreizehn Tarifverträgen - und damit laut der Gewerkschaft IG Metall um "praktisch die gesamte VW-Haustarifpalette". Dazu gehören der Entgelttarifvertrag, der Manteltarifvertrag, ebenso der Ausbildungstarifvertrag und der Rahmentarifvertrag für Beschäftigte mit Spezialisten- oder Führungsfunktionen.
Der Gewerkschaft IG Metall zufolge soll sogar der Manteltarifvertrag betroffen sein.
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Der Manteltarifvertrag bündelt unter anderem Regeln zu Arbeitszeit und Urlaub. Im Kern dürfte es also um die Arbeitszeit der VW-Beschäftigten gehen, um freie Tage sowie Sonderzahlungen, aber auch um sogenannte Eingruppierungen in Gehaltsgruppen. Das heißt konkret: welche Tätigkeit wie bezahlt wird.
Der Manteltarifvertrag enthält der IG Metall zufolge auch Schutzrechte für ältere Beschäftigte und Menschen, die ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Bei den gekündigten Abschnitten des Ausbildungstarifvertrags geht es um die Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden. Welche Änderungen Volkswagen konkret durchsetzen will, ist noch offen.
Die Arbeitnehmerseite hat massiven Widerstand gegen das Vorgehen der Geschäftsführung angekündigt.
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Es geht um die Beschäftigten der Volkswagen AG in Deutschland. Dazu zählen die Marken Volkswagen Pkw und Nutzfahrzeuge, die Komponentensparte und zentrale Konzernbereiche.
Der Haustarif bei Volkswagen gilt für rund 130.000 Beschäftigte in Deutschland. Von dem Schritt nicht betroffen sind VW-Töchter wie Audi oder der Sportwagenbauer Porsche.
Analyse
28.08.2026