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Der Bürger muss begründen, der Staat darf schweigen: IFG-Reform droht
Weniger Rechte für Bürger, hohe Gebühren, Schwärzungen und mehr: Datenschützer zerlegen Pläne der Bundesregierung zur „Abschaffung der Informationsfreiheit“.
Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hat die Pläne der schwarz-roten Koalition zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes scharf kritisiert. Bei einer Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) bezeichnete er die Vorhaben des Koalitionsausschusses als „demokratiepolitisch falsch“. Das Sicherheitsargument der Regierung nannte er „Unsinn“. Zuvor hatte Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland e. V. die Reform als faktische Abschaffung der Informationsfreiheit in Deutschland eingeordnet.
Kelber beschreibt ein Ungleichgewicht: Der Staat mache zu, während die Bürgerinnen und Bürger immer mehr offenlegen müssten und einer Massenüberwachung ausgesetzt würden. Bereits im Vorfeld hatten Kelber und Peter Schaar, früher ebenfalls mal BfDI, die Koalitionsbeschlüsse gemeinsam als „verheerend“ bezeichnet. Auch Franke sagte, es sei politisch hochproblematisch, wenn der Staat immer mehr über seine Bürger wisse, selbst aber immer intransparenter werde. Die geplante Einführung eines „berechtigten Interesses“ kehre das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern um, so Kelber.
Künftig müsse nicht mehr der Staat begründen, warum er Informationen zurückhält, sondern die Bürger müssten rechtfertigen, warum sie diese haben wollen. Das gehe „an das Demokratieverständnis von der Basis“: Wer öffentliche Macht ausübe und öffentliches Geld verwende, schulde Rechenschaft. Die Reform verändere das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern „zurück zu einem obrigkeitsstaatlichen Gedanken“.
Kelber stellte zudem einen Zusammenhang zwischen den Reformplänen und politischen Skandalen her. Es sei zu beobachten, dass diejenigen, die am lautesten nach der Entkernung des Gesetzes riefen, jene seien, deren Skandale mithilfe des IFG aufgedeckt wurden. Er zog den Vergleich: Die Täter wollten sich das Strafrecht umschreiben. Man wolle verhindern, dass man ihnen künftig „auf die Schliche kommt“.
Wie solche Skandale mit den geplanten IFG-Änderungen zusammenhängen, machte Arne Semsrott, Leiter der Transparenzplattform FragDenStaat, gegenüber heise online bereits im Sommer deutlich. Dort war von der Maskenaffäre von Jens Spahn die Rede, außerdem von Fördermittelaffären, von Recherchen zu Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und von den Verbindungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche zu großen Unternehmen. Ohne das IFG wären viele dieser Informationen nach Semsrotts Einschätzung deutlich schwieriger oder gar nicht öffentlich geworden. Auch in Berlin, wo das IFG bereits eingeschränkt wurde, sieht Semsrott eine klare Verbindung zwischen Einschränkungen des Gesetzes und aufgedeckten Skandalen, etwa bei der Aufklärung der Fördermittelaffäre der CDU.
Scharf kritisierte Kelber auch die geplante Beschränkung auf natürliche Personen. Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen bündelten Wissen, finanzierten Verfahren und hielten Recherchen über Jahre durch. Auch Medienhäuser selbst wären als juristische Personen künftig nicht mehr antragsberechtigt – eine Einschränkung, die Kritiker als massiven Einschnitt in die Pressefreiheit werten. Dass NGOs inzwischen auch in der Mitte demokratischer Parteien als Problem erzählt würden, nannte er „rechtspopulistischer Quatsch“. Ebenso wenig könne er nachvollziehen, was die Staatsangehörigkeit mit dem Recht auf Informationen über Verwaltungshandeln zu tun habe: Wer seit 20 Jahren hier lebe und arbeite, habe genauso Anlass, Entscheidungen verstehen zu wollen. Beschäftigte müssten zwar vor Bedrohungen geschützt werden, eine pauschale Schwärzung aller Mitarbeiter sei jedoch „eine ganz andere Dimension“, da dann nicht mehr nachvollziehbar sei, wer in amtlicher Funktion gehandelt habe. Und der Verweis auf andere Auskunftsrechte ersetze nicht den Zugang zum Origin