// TAGESSCHAU INLAND — CRONACA
Pflegekommission eingesetzt: Was Experten jetzt klären sollen
Die Bundesregierung hat sich auf die Einsetzung der Pflegestrukturkommission geeinigt. Sie soll Lösungen für eine große Reform finden. Im Zentrum stehen Eigenanteile, sozialer Ausgleich und die langfristige Finanzierung.
Der Streit um die geplante Pflegekommission ist beigelegt: Union und SPD haben sich darauf verständigt, welche Fragen die Expertenrunde für die anstehende Pflegereform prüfen soll. Dabei ging es vor allem um zwei strittige Punkte: eine mögliche Begrenzung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige im Heim selbst zahlen müssen, und einen möglichen sozialen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Das Bundeskabinett hat die Pflegestrukturkommission am Mittwoch eingesetzt. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte sich gegen einen von der SPD geforderten Pflegedeckel ausgesprochen. Nun soll die Kommission prüfen, ob und wie sich die Eigenanteile begrenzen lassen. Auch Modelle für soziale Ausgleichsmechanismen innerhalb und außerhalb der beiden Pflegeversicherungssysteme sollen untersucht werden.
Insgesamt soll die Kommission Vorschläge erarbeiten, um die Pflegeversicherung langfristig finanzierbar zu halten und die Versorgung zu verbessern. Linnemann formulierte das Ziel so: "Pflege muss bezahlbar und zielgerecht sein, Pflege muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird."
Überblick
30.09.2026
Wie funktioniert die Pflegeversicherung, wo sind die Probleme - und welche Maßnahmen werden diskutiert?
mehr
Die Kommission besteht aus 13 Expertinnen und Experten. Den Vorsitz übernehmen Prof. Dr. Georg Cremer, der frühere Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, und Prof. Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin.
Zum Gremium gehören außerdem Prof. Dr. Christine Arentz, Michaela Evans-Borchers, Jürgen Graalmann, Prof. Dr. Martina Hasseler, Prof. Dr. Dörte Heger, Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Hans-Dieter Nolting, Prof. Dr. Heinz Rothgang, Prof. Dr. Gregor Thüsing und Rita Zöllner.
Die Zusammensetzung bündelt unterschiedliche fachliche Perspektiven auf Pflege, Gesundheit, Finanzierung und Sozialrecht. Die Kommission soll damit nicht nur die finanzielle Entwicklung untersuchen, sondern auch Vorschläge dazu entwickeln, wie Leistungen künftig organisiert und gezielter eingesetzt werden können.
Der Arbeitsauftrag geht deutlich über die reine Finanzierung hinaus. Zunächst soll die Kommission untersuchen, wie sich die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung entwickeln. Dabei soll sie unter anderem klären, welche Leistungen die Ausgaben besonders stark steigen lassen und welche Anteile daran höhere Preise und mehr Leistungsfälle haben.