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EuGH-Urteil: Banken müssen bei Kontobetrug Geld erstatten
Maschen, mit denen Betrüger Zugriff auf die Konten ihrer Opfer bekommen, werden immer besser. Der EuGH hat jetzt mit einem Urteil die Rechte betroffener Verbraucher gestärkt.
Auf einen Phishing-Link oder einen QR-Code klicken, mit dem Betrüger an wichtige Daten gelangen: Das passiert im Internet immer häufiger. "Da kriegt man erstmal einen Riesenschreck", erzählt Rudolf Wolter, ein Arzt aus Thüringen. "Da läuft es einem heiß und kalt den Rücken runter und man denkt sich: 'Um Gotteswillen, was habe ich da getan?'"
Er wurde Opfer eines solchen Betrugs. Betrüger schickten ihm einen Brief zu, der aussah wie von seiner Bank und einen QR-Code enthielt. Wolter scannte den Code - und am Ende hoben Betrüger mehr als 100.000 Euro von seinem Konto ab. "Da geht einem durch den Kopf: 'Mensch, habe ich da wirklich was Wichtiges übersehen? Hätte ich was tun sollen?'", berichtet Wolter. Der Brief habe wirklich täuschend echt ausgesehen und sei eben "so traditionell als Brief" dahergekommen, dass er sich nichts dabei gedacht habe. "Und da habe ich dann den Fehler gemacht, diesen Code zu scannen", so Wolter.
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Aber wie bekommt man sein Geld in solchen Fällen zurück? Banken verweigern bislang meist die Erstattung des Geldes. Sie wenden ein, dass die Kundinnen und Kunden besser aufpassen müssten. Auf einen solchen Phishing-Link klicken oder einen betrügerischen QR-Code scannen, sei grob fahrlässig, also ein schwerer Fehler der Kundin oder des Kunden. Und wenn der Kunde jede Sorgfalt völlig außer Acht lasse, müsse die Bank nicht einspringen.
Anders sieht das der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stärkt mit seinem heutigen Urteil die Verbraucherrechte. Banken müssten in solchen Fällen erst einmal zahlen. "Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs ist der Zahlungsdienstleister grundsätzlich verpflichtet, den Betrag dieses Vorgangs unverzüglich zu erstatten", stellt Helge Homburg, Pressereferent des Europäischen Gerichtshofs, klar.
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Insbesondere könne die Erstattung nicht mit der Begründung verweigert werden, dass der Kunde die Abbuchung durch sein grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht habe - beispielsweise mit dem Argument, dass er seine personalisierten Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale nicht ausreichend genug geschützt habe.
Im ersten Schritt müssen Banken also Geld, das Betrüger vom Konto abbuchen, sofort erstatten. Allerdings gilt auch: In einem zweiten Schritt kann die Bank versuchen, sich das Geld zurückzuholen. Dafür muss sie dann aber erst einmal beweisen, dass der Kunde tatsächlich einen schweren Fehler gemacht hat.
Hintergrund
22.07.2026