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Bundestag gibt gesetzliche Grundlage für Staats-Wallet frei
Mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz wird die nationale Rechtsgrundlage für die geplanten digitalen Brieftaschen geschaffen.
Bereits in gut zehn Wochen soll es die staatliche Walletlösung „D-You“ geben. Doch damit ab dem 2. Januar überhaupt etwas passieren darf, musste der Bundestag zuvor die rechtlichen Grundlagen im deutschen Recht anpassen, ohne welche die im Auftrag der Bundesregierung entwickelte Identitäts- und Nachweis-Lösung mit umgebendem Ökosystem unzulässig wäre.
Denn immerhin sind der wohl wichtigste Teil der „EUDI-Wallet“, wie alle derartigen europäischen Projekte abstrakt heißen, nichts anderes als die im elektronischen Personalausweis hinterlegten Identitätsdaten der Bürgerinnen und Bürger der Republik. Doch ein Gesetz allein schafft keine Anwendungen, das ist auch denen klar, die heute im Plenum ein solches beraten. „Eine Wallet allein ist noch keine Staatsmodernisierung“, sagte der CDU-Abgeordnete Markus Reichel im Bundestag. Sie müsse konkret genutzt werden. „Aber dazu muss es eben erst den Fortschritt im Gesetzesblatt geben und dann im Alltag.“ Um das zu beschleunigen haben die Koalitionäre vor allem an einem Punkt Veränderungen am Gesetz vorgenommen: Alle Nachweise, für die der Bund zuständig ist, sollen bereits binnen Jahresfrist in der Wallet hinterlegt sein. Ein Mittel zur Durchsetzung für diese „elektronischen Attributsbescheinigungen“ gibt es jedoch nicht, brauchen sie länger, gibt es keine Sanktionsmöglichkeit.
Die Koalitionsabgeordneten haben dem Digitalministerium weitere Aufgaben mitgegeben, die dieses im D-You-Projekt zu beachten und umzusetzen habe. „Unternehmen und andere Stellen, die Daten abfragen wollen, müssen schon bei der Registrierung angeben, welche Daten sie nutzen wollen und abfragen möchten“, betonte Parsa Marvi von der SPD-Fraktion. Hier sei die Erforderlichkeit der Daten das maßgebliche Kriterium. „Das ist aus unserer Sicht ein Erfolg für den Datenschutz“, sagte Marvi im Plenum. Inwieweit hier ein Missbrauch oder Fehlangaben aber auch tatsächlich Folgen haben, ist eine Frage der praktischen Aufsicht, die unter anderem durch die Datenschutzaufsichtsbehörden überprüft werden müssten. Eine Zulassungsprüfung vorab sieht das Gesetz nicht vor.
Man habe noch einmal kritisch geprüft, ob bei der Datensicherheit nachgebessert werden müsse, sagte der Dresdner Unionsabgeordnete Reichel. Weshalb etwa das Lichtbild nun doch nicht verpflichtend, sondern Opt-Out sei. Und auch sonst solle die Wallet freiwillig bleiben, das sei bereits in der maßgeblichen EU-Verordnung festgeschrieben.
Tobias Ebenberger von der AfD betonte, dass die österreichische „ID Austria“ bereits den Weg aufzeige: Vieles würde in Österreich ohne die ID gar nicht mehr gehen. Und auch beim Datenschutz ließ Ebenberger kein gutes Haar an dem gesamten Projekt. Ebenberger sieht in der EUDI-Wallet insgesamt ein Überwachungsprojekt, das mit dem digitalen Euro verknüpft werden solle und autoritärer Bürgerentmündigung diene.
Verbesserungen gebe es durch die Änderungen der Koalitionspolitiker im Bundestag am Digitale-Identitäten-Gesetz durchaus, so Rebecca Lenhard von den Grünen. Ein Opt-In beim Foto etwa sei allerdings sehr viel besser. Sie kritisierte jedoch: „Äußerst kritisch sehen wir, dass die Koalition eine wichtige Regel im Passgesetz streicht: Damit soll auch der automatische Austausch biometrischer Daten zwischen Passbehörden möglich werden.“ Das sei bislang aus gutem Grund ausdrücklich ausgeschlossen gewesen. Auch beim deutschen Staats-Wallet-Projekt selbst sah sie Defizite, etwa, dass die nach EU-Verordnung vorgesehen pseudonyme Nutzung in der deutschen Version zum Start fehle. Auch die Linkenabgeordnete Sonja Lemke sieht massive Probleme, „nicht nur an der Gesetzesgrundlage, sondern auch technisch.“ Das habe die Anhörung des Digitalausschuss gezeigt. Der Starttermin sei daher unrealistisch.
Tatsächlich hat das Bundesdigitalministerium unter Karsten Wildberger (CDU) längst die Erwartungen an den Starttermin heruntergeschr