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Google Maps, Earth und Co.: Urteil verbietet 3D-Luftbilder von privaten Grundstücken
von Carsten Knobloch
20. Okt. 2026 |
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Wer sein Haus in Straßenansichten wie Google Street View oder Apple Look Around verpixeln lässt, stellt oft fest, dass das Gebäude in den dreidimensionalen Luftbildansichten der Kartendienste weiterhin vollständig zu erkennen ist. Genau mit dieser Konstellation hat sich das Landgericht Frankfurt am Main befasst und ein Urteil gefällt: Betreiber dürfen 3D-Darstellungen von bewohnten Grundstücken nicht ohne Zustimmung veröffentlichen, wenn dabei Bereiche abgebildet werden, die von der Straße aus nicht einsehbar sind.
Im verhandelten Fall (Az. 2-03 O 388/25) hatte ein Eigentümer geklagt, dessen Wohnhaus in den Straßenansichten des Anbieters bereits unkenntlich gemacht worden war. In der 3D-Ansicht, die auf Satelliten- und Luftbildern basiert, konnten Nutzer das Grundstück jedoch weiterhin aus beliebigen Winkeln betrachten, heranzoomen und so auch den rückwärtigen, nicht einsehbaren Gartenbereich inspizieren.
Das Gericht sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der geschützte private Rückzugsbereich ende nicht an der Haustür, sondern erstrecke sich auf das gesamte befriedete Grundstück. Da die Bilddaten durch nicht angekündigte Überflüge aus großer Höhe gewonnen werden, hätten Bewohner keine Möglichkeit, sich vor diesen Einblicken zu schützen. Zudem ließen sich aus den detaillierten Aufnahmen Rückschlüsse auf persönliche Wohn- und Lebensverhältnisse ziehen, was durch die Verknüpfung mit weiteren Datenquellen noch verstärkt werde.
Die Argumente des Plattformbetreibers, im konkreten Fall Google, der auf die Informationsfreiheit und den Entdeckergeist der Internetnutzer verwies, wies das Gericht zurück. Das bloße Interesse der Allgemeinheit, die Welt digital zu erkunden, rechtfertige keinen Eingriff in geschützte private Rückzugsräume.
Bedeutet letzten Endes: Anbieter können und müssen betroffene Liegenschaften auf Wunsch der Berechtigten unkenntlich machen, wie es bei Straßenbildern bereits Standard ist. Mit dieser Entscheidung stellt sich das LG Frankfurt nun aber gegen eine Entscheidung des LG Itzehoe aus dem Jahr 2020. Mal schauen, wie es da weitergeht, ich denke, dann wird man zukünftig "von oben" nur noch so viel sehen wie bei "Die Sims" ohne Nackt-Patch.
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