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Disney+: Abmahnung wegen 4K-Kürzungen und zwei Jahre Preisgarantie
von Carsten Knobloch
20. Okt. 2026 |
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Rund um Disney+ gibt es gleich zwei Entwicklungen für Abonnenten. Zum einen wehren sich europäische Verbraucherschützer gegen Funktionseinschränkungen beim Premium-Tarif, zum anderen liegen die genauen Spielregeln für die zugesicherte Preisgarantie auf dem Tisch.
Die europäische Verbraucherorganisation Euroconsumers hat gemeinsam mit Partnerverbänden aus Italien (Altroconsumo), Belgien (Testachats) und Portugal (DECO PROteste) eine förmliche Abmahnung an die Walt Disney Company verschickt. Auslöser ist der Patentstreit mit dem Technologieunternehmen InterDigital, der dazu führte, dass Disney in elf europäischen Ländern Premium-Funktionen wie Dolby Vision sowie zeitweise auch 4K UHD und HDR10 im Stream gekappt hat.
Die Kritik der Verbraucherschützer kann jeder nachvollziehen. Obwohl Kunden für den teuersten Premium-Tarif zahlten, liefert und lieferte Disney monatelang nur noch gewöhnliches 1080p SDR aus, ohne die Abopreise anzupassen oder Kunden unübersehbar darüber zu informieren. Euroconsumers stuft das als irreführend und unlauter nach EU-Recht ein, denn ein Patentstreit entbindet einen Anbieter nicht von seiner vertraglichen Leistungspflicht.
Die Verbände fordern von Disney daher konkrete Schritte mit einer Frist von 14 Tagen. Verlangt wird eine automatische Senkung des Monatspreises für alle betroffenen Premium-Abonnenten in den jeweiligen Ländern, solange die volle Bildqualität fehlt. Zudem steht eine automatische Rückerstattung von mindestens 5 Euro pro Monat und Abonnent für den gesamten Zeitraum der Qualitätseinschränkungen im Raum. Disney soll die Kunden außerdem transparent und klar darüber aufklären, welche Funktionen warum fehlten und welche Entschädigungen ihnen zustehen.
Sollte Disney die Frist verstreichen lassen, wollen die Verbraucherschützer Beschwerde beim CPC-Netzwerk der EU einreichen. Im Raum stehen dann behördliche Strafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes in den jeweiligen Ländern.
Parallel dazu hat Disney die konkreten Rahmenbedingungen für die Preisgarantie formuliert, die bis zum Jahr 2029 greifen soll. Diese gilt persönlich für euch, wenn ihr ein bestehendes oder neues Abo direkt über Disney laufen habt.
Der Preis für euer gewähltes Abo steigt vor 2029 garantiert nicht über die aktuellen Standardverkaufspreise. Das bedeutet maximal 15,99 Euro im Monat (bzw. 159,90 Euro im Jahr) für Premium, 10,99 Euro im Monat (bzw. 109,90 Euro im Jahr) für Standard und 6,99 Euro im Monat für Standard mit Werbung. Jede Preiserhöhung über diese aktuellen Standardverkaufspreise hinaus darf vor 2029 nur mit eurer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.
Wenn ihr euer Abo kündigt oder in einen anderen Tarif wechselt, erlischt die Preisgarantie für diesen Vertrag. Ihr könnt danach zwar wieder von einer neuen Preisgarantie profitieren, allerdings nur dann, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch angeboten wird. Schließt ihr ein zeitlich befristetes Rabattangebot ab oder wandelt sich ein Jahresabo automatisch in ein Monatsabo um, wird der bei Vertragsabschluss vereinbarte Tarif abgerechnet.
Die Preisgarantie greift allerdings nicht für Add-ons wie gebuchte Zusatzmitglieder außerhalb des Haushalts. Ebenso wenig schützt sie vor gesetzlichen Abgabenänderungen, etwa wenn sich Steuern oder Mehrwertsteuersätze ändern. Zahlt ihr den regulären Standardverkaufspreis, kann Disney euer Abo vor 2029 nicht durch eine ordentliche Kündigung beenden. Euer eigenes Recht, das Abo regulär zum Monatsende zu kündigen, bleibt davon unberührt. Die Preisgarantie ist ab sofort auf den Seiten von Disney+ online.