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Ausschluss einiger Länder vom Finanzausgleich - ginge das?
Markus Söder will Bundesländer mit "extremistischer" Regierungsbeteiligung vom Länderfinanzausgleich ausschließen - und schaut dabei nach Berlin und Sachsen-Anhalt. Aber ginge das überhaupt?
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dringt darauf, Bundesländer mit "extremistischer" Regierungsbeteiligung von Geld aus dem Länderfinanzausgleich abzuschneiden. "Wir werden keine Landespolitik alimentieren, die Enteignungen will und Antisemitismus predigt", sagte der CSU-Chef der Augsburger Allgemeinen.
Von einer solchen Regelung wären nach Söders Worten Berlin und Sachsen-Anhalt betroffen, sollten dortige Gespräche zwischen den Parteien zu entsprechenden Bündnissen zugunsten der Linkspartei und der AfD führen.
Auf dem "Deutschlandtag" der Jungen Union hat CSU-Chef Söder das linke Spektrum scharf kritisiert.
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Bayern zahlt knapp zwölf Milliarden Euro und damit mit Abstand den höchsten Länderbeitrag in den Topf des "bundesstaatlichen Finanzausgleichs" - weitere Summen überweisen Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg sowie der Bund.
Das sind Söders wichtigste Gesprächspartner, will er das System ändern, denn alle anderen zwölf Bundesländer erhalten Millionen oder Milliarden aus dem Finanzausgleich. Der höchste Betrag geht dabei mit vier Milliarden an das finanzschwache Berlin. Politische Vorgaben sind daran nicht gekoppelt.
Will Söder das ändern, heißt das zuerst: Ist der Extremismusvorwurf belegt, gerichtlich festgestellt? Schließlich war die Linke in Berlin schon 15 Jahre an der Macht beteiligt, regiert heute in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern mit und unterstützt in Thüringen und Sachsen zwei CDU-geführte Regierungen.
Wäre diese Hürde genommen, könnte das Finanzausgleichsgesetz um eine Extremismusklausel ergänzt werden. Nötig wäre dafür die einfache Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Spätestens in der politisch zersplitterten Länderkammer würden die potenziellen Berliner Linken-Koalitionspartner SPD und Grüne das Vorhaben wohl stoppen. Oder das Land Berlin würde in Karlsruhe klagen.
Also müsste Söder direkt ran an Artikel 107 des Grundgesetzes, der die Finanzen und den Finanzausgleich regelt. Eine Grundgesetzänderung benötigt allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat - das ist noch schwieriger als die einfache Mehrheit.
Die Ministerpräsidentenkonferenz tagt heute - noch ohne die AfD. Das könnte sich jedoch ändern.
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