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grüüün: Verbraucherzentrale prüft Sammelklage
von Carsten Knobloch
29. Okt. 2026 |
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Wer Stromkunde bei der Marke grüüün ist (dahinter steckt die Münch Energie GmbH & Co. KG), dürfte vor Kurzem reichlich schlechte Laune bekommen haben. Das Unternehmen hat kurzfristig angekündigt, die Belieferung von Privatkunden zum 31. Oktober 2026 komplett einzustellen. Das Ganze mit gerade einmal rund drei Wochen Vorlauf. Besonders pikant: Zuvor hatte der Anbieter noch offensiv mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben. Jetzt schaltet sich, nach der Bundesnetzagentur, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein und prüft eine Sammelklage gegen das Unternehmen.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer beendet die einseitige Ankündigung von grüüün die laufenden Verträge keineswegs automatisch. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen binden schließlich nicht nur die Kunden, sondern genauso den Versorger. Dass sich das Unternehmen auf erwartete Gesetzesänderungen herausredet, lassen die Verbraucherschützer nicht gelten. Solche Änderungen gehören zum ganz normalen unternehmerischen Risiko des Anbieters.
Stellt das Unternehmen die Belieferung trotzdem ein, könnten Betroffene Ansprüche auf Schadenersatz haben. Konkret geht es um die Mehrkosten, wenn man nun kurzfristig einen teureren Ersatzvertrag abschließen muss. Ob die Verbraucherzentrale am Ende tatsächlich vor Gericht zieht, hängt auch davon ab, wie viele Kunden sich melden. Betroffene können sich auf sammelklagen.de/grüüün für einen kostenlosen E-Mail-News-Alert eintragen, um über die nächsten Schritte informiert zu werden.
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