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Glasfaserausbau: Wohnungswirtschaft warnt vor Fehlregulierung
Um den Ausbau nicht zu gefährden, sollte der Gesetzgeber Fristen verlängern und Kosten realistischer berechnen, warnt ein Vermieterverband.
Wie kommt die Glasfaser zu den Bewohnern? Diese Frage ist entscheidend – für Mieter, Wohnungseigentümer und Telekommunikationsunternehmen. Doch die Perspektiven unterscheiden sich vor der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stark. In einer Studie hat der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) nun vorrechnen lassen, warum die derzeitigen Pläne so nicht realistisch seien.
„Natürlich hat für uns das Thema Glasfaserausbau in den Gebäuden und zu den Wohnungen eine große Bedeutung“, sagt GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser. Aber das vom Gesetzgeber geplante Vollausbaurecht sei in der jetzt geplanten Form nicht realistisch. Laut Kabinettsvorschlag sollen Telekommunikationsunternehmen bei einem Hauseigentümer anklopfen dürfen und kundtun, dass sie das Haus nicht nur gerne ans Glasfasernetz anschließen, sondern auch eine entsprechende Inhouse-Verkabelung vornehmen wollten. Eigentümer müssten dann binnen zwei Monaten Stellung beziehen, ob sie zustimmen oder in Eigenregie binnen 24 Monaten einen Ausbau vornehmen würden.
„Wir brauchen einfach etwas längere Fristen“, erläutert Ingeborg Esser. „Mindestens sechs Monate für die Erklärung, für die Errichtungsfrist von zwei auf drei Jahre und die Einigungsfrist auf den Leitungsweg von sechs Wochen auf sechs Monate.“ Gerade der Leitungsweg, also die Kabelinfrastruktur in Gebäuden, birgt viel Streitpotenzial. Folge der Gesetzgeber diesen Wünschen nicht, habe das Konsequenzen, warnt die GdW-Hauptgeschäftsführerin – dann werde mehrfach Glasfaser verlegt. Das sei aber nicht sinnvoll.
Bei der Frage der gesetzlichen Vorgaben für das Vollausbaurecht geht es auch um das Machtverhältnis zwischen Gebäudeeigentümern und anderen Leitungsbetreibern. Für die Telekommunikationsunternehmen geht es um den Kundenzugang – und der ist in Mietshäusern mit mehreren Parteien grundsätzlich günstiger als bei Einfamilien- oder Doppelhäusern, da pro Anschluss gerechnet weniger Tiefbau erforderlich ist. Zwar gebe es eine gewisse Anzahl unter den 3000 Mitgliedsunternehmen, schildert Esser, die in Eigenregie Glasfasernetze in ihrem Wohnungsbestand ausbauen würden. Doch das seien vielleicht 50 bis 150 der Mitgliedsunternehmen, und beim tatsächlichen Betrieb seien es noch einmal deutlich weniger. Lohnt es sich also für Wohnungswirtschaftsunternehmen, selbst Inhouse-Netze zu verlegen?
Umsonst ist auch der Inhouse-Ausbau nicht, rechnet Jens Böcker vor, der für den GdW untersucht hat, inwieweit die Annahmen hinter den geplanten Gesetzesänderungen realistisch sind. Demnach lägen die tatsächlichen Kosten für den Ausbau zwischen 3,76 und 10,54 Euro pro Monat über zehn Jahre, also insgesamt zwischen 450 und 1265 Euro. Alles darunter würde den Netzausbau unwirtschaftlich machen. „Nach unserer Einschätzung bewegt sich das hier in 90 bis 95 Prozent in diesem Korridor“, sagt Böcker. Für einen schnellen Ausbau wäre es wichtig, dass alle, die ausbauen könnten, dies auch täten. Aber natürlich müsste es dafür eine Refinanzierungsperspektive geben. Eine theoretische Wertsteigerung bei Immobilien könne das nicht leisten.
Und auch die Möglichkeit, per Modernisierungsumlage die Kosten auf Mieter zu überwälzen, sei kaum realistisch, meint die Wohnungswirtschaft. Dabei darf die Jahresmiete um höchstens 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten steigen, binnen sechs Jahren um maximal 3 Euro pro Quadratmeter, bei Mieten unter 7 Euro pro Quadratmeter um maximal 2 Euro. „Wir haben einfach so viel vor der Brust, für Klimainvestitionen, für Barrierearmut in den Beständen, da ist diese Möglichkeit theoretisch vorhanden, die Beträge sind aber ausgeschöpft“, erläutert Ingeborg Esser. Auch das sogenannte Glasfaserbereitstellungsentgelt, das gesetzlich vorgesehen ist, sei unattraktiv und zudem nicht kostendeckend kalkuliert. Laut § 72 TKG darf es höchst