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Hubig legt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vor
Längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen, ein neuer Tatbestand bei sexueller Belästigung - Justizministerin Hubig hat einen Entwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgelegt. Das Ziel: mehr Schutz für Frauen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig treibt die Verschärfung des Sexualstrafrechts voran. Ein Entwurf, den ihr Ministerium veröffentlichte, sieht mehrere Änderungen vor. So soll künftig auch sexuelle Belästigung mit Worten oder Gesten strafbar sein. Strafbar machen soll sich laut Gesetzentwurf, "wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie einzuschüchtern oder zu bedrängen".
Für verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen soll demnach ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden. Solche Taten sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden können.
Ein Gesetzentwurf aus dem Justizministerium passierte das Bundeskabinett.
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Gruppenvergewaltigungen oder gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen künftig mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll eine Mindeststrafe von drei und nicht wie bisher zwei Jahren gelten.
Ebenfalls fünf Jahre soll die Mindeststrafe bei einer Vergewaltigung betragen, wenn durch die Tat eine Schwangerschaft verursacht wird.
Das Thema wird heute bei der Justizministerkonferenz auf den Tisch kommen.
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Der Entwurf sieht auch eine Veränderung der Verjährungsfristen vor. Den Angaben zufolge soll diese künftig einheitlich bei 20 Jahren für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe liegen.
Nach geltendem Recht sind es - je nach Fallkonstellation - unter Umständen lediglich fünf Jahre. Die geplante Verlängerung hat auch mit Straftaten zu tun, bei denen das Opfer mit chemischen Substanzen betäubt wurde und die Tat deshalb erst viel später zur Anzeige bringt, etwa nach dem Auftauchen von Videomaterial. Sie wolle sicherstellen, "dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tag verfolgt und bestraft werden können", erklärte Hubig.
Das Strafmaß bei Vergewaltigungen mit K.-o.-Tropfen soll erhöht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vor.
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