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Karlsruhe prüft Fraktionsausschluss von AfD-Politiker
Für den AfD-Politiker Jan Wenzel Schmidt hatte die Vetternwirtschaftsdebatte Folgen. Er flog aus der Fraktion, nachdem er die Debatte ins Rollen gebracht hatte. Nun wehrt er sich gerichtlich.
Die Debatte um Vetternwirtschaft hielt Anfang des Jahres die AfD auf Trab. Parteimitglieder machten sich gegenseitig Vorwürfe. Immer wieder tauchten neue Namen von Abgeordneten auf, die Familienmitglieder von anderen AfD-Abgeordneten im eigenen Büro beschäftigt haben sollen. Insbesondere aus den Landesverbänden Niedersachsen und Sachsen-Anhalt - aber auch aus anderen Bundesländern wurden zahlreiche Fälle publik.
Im Mittelpunkt: Der AfD-Politiker und Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt, der nach internen Streitigkeiten in der Sachsen-Anhalt-AfD Vorwürfe an Parteikollegen richtete. Das hatte Konsequenzen: Schmidt wurde im März aus der Fraktion ausgeschlossen. Dagegen klagte er vor dem Bundesverfassungsgericht. Heute verhandeln die Karlsruher Richterinnen und Richter darüber, ob Schmidt durch den Fraktionsausschluss in seinen Abgeordnetenrechten verletzt ist.
Auch Verwandte des AfD-Chefs in Sachsen-Anhalt sollen im Bundestagsbüro eines Parteikollegen angestellt worden sein.
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Zu der Debatte war es insbesondere durch ein Interview des Online-Portals Nius gekommen. Darin sprach der aus Sachsen-Anhalt stammende Bundestagsabgeordnete Schmidt von einer "Beutegemeinschaft" und sagte, es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst.
Die AfD Sachsen-Anhalt leitete ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt ein, dem sich die Bundesspitze anschloss. Außerdem wurden ihm die Mitgliedsrechte entzogen. Dagegen ging Schmidt bislang erfolglos vor den Parteischiedsgerichten vor.
Im März folgte der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion. Im Antrag der Fraktionsspitze zum Ausschluss Schmidts hieß es laut Nachrichtenagentur dpa, Schmidts Interview bei Nius habe in seiner Gänze "massiv rufschädigende Auswirkungen" für die Fraktion und ihre Mitglieder gehabt. "Die Ausführungen über vermeintliche oder tatsächliche interne Abläufe gehören nicht auf medialer Bühne ausgebreitet."
Der Abgeordnete Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht.
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Jan Wenzel Schmidt sagt, durch den Ausschluss aus der Fraktion seien seine Abgeordnetenrechte aus dem Grundgesetz verletzt. Das will er nun vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Schriftlich teilte er vor der Verhandlung mit, der Ausschluss aus einer Fraktion habe erhebliche Auswirkungen auf die parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten eines Abgeordneten.
"Deshalb halte ich es für richtig, die verfassungsrechtlichen Grenzen eines solchen Ausschlusses gerichtlich klären zu lassen", so Schmidt. Der Gang nach Karlsruhe sei "keine frei gewählte politische Eskalation" und das Verfahren "keine politische Abkehr von der AfD".