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Geheimdienstreform: „Schaffen Befugnisse, ohne zu wissen, wer sie morgen nutzt“
Geheimdienste sollen mehr digitale Macht erhalten, ihre Kontrolle wird umgebaut. Über bisherige Lücken, noch mehr Befugnisse und damit verbundene Risiken.
Wie notwendig eine wirksame Kontrolle der Nachrichtendienste ist, zeigen jüngste Vorkommnisse: Nach den Festnahmen des früheren BND-Präsidenten August Hanning und seines ehemaligen Büroleiters Manfred D. steht der Verdacht im Raum, dass über zwölf Jahre hinweg rund 2000 teils geheime Dokumente aus der Führungsebene des Bundesnachrichtendienstes (BND) abgeflossen sind – aufgedeckt nicht durch interne Revisionen, sondern durch einen polizeilichen Zufallsfund. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Erst Anfang des Jahres hatten Recherchen der ZEIT nahegelegt, dass der BND einst jahrelang Telefonate von US-Präsident Barack Obama belauschte, vorbei am offiziellen Auftragsprofil der Bundesregierung. Während solche Fälle Fragen zur internen Aufsicht aufwerfen, plant die Bundesregierung mit der Reform des Nachrichtendienstrechts eine weitreichende Ausweitung der Befugnisse – bei gleichzeitigem Umbau der Kontrollstrukturen.
Der Gesetzentwurf erweitert vor allem die Befugnisse von BND und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Besonders deutlich wachsen die digitalen Kompetenzen: Der BND soll Daten aus der strategischen Überwachung länger ungesichtet speichern, Server im Ausland abschalten und aktiv in fremde IT-Systeme eindringen dürfen. Wie tief die geplanten Befugnisse in Grundrechte eingreifen, zeigt die Kritik ärztlicher und psychotherapeutischer Verbände: Anders als bei Anwälten, Geistlichen oder Abgeordneten sieht die Reform für Ärzte und Psychotherapeuten keinen absoluten Schutz vor Überwachungsmaßnahmen vor, sondern eine Abwägungslösung – wodurch im Ernstfall auch Therapiegespräche und digitale Patientenakten erfasst werden könnten.
Gegen diese Regelung richtet sich die Petition „Verfassungsschutz und BND: Hände weg vom Patient:innengeheimnis!“. Sie fordert einen stärkeren Schutz vertraulicher Gespräche und sensibler Patientendaten. Eine zweite Petition, „Stoppt die neue deutsche Geheimpolizei!“, wendet sich gegen die Geheimdienstreform insgesamt. Ihre Initiatorinnen warnen unter anderem vor erweiterten Überwachungsbefugnissen und einer Schwächung der Kontrolle.
Wie begrenzt die parlamentarische Einsicht in eine internationale Sicherheitskooperation sein kann, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum im Januar 2026 geschlossenen deutsch-israelischen „Cyber- und Sicherheitspakt“. Die Bundesregierung bezeichnet den Pakt als politische Absichtserklärung und nicht als völkerrechtlichen Vertrag; der vollständige Text wird nicht veröffentlicht. Inhaltlich soll unter anderem ein teilautomatisierter deutscher „Cyber-Dome“ in drei Clustern (Detektionsnetzwerk, Analyseverbund, offenes Ökosystem) aufgebaut werden, an dem auf deutscher Seite vor allem BSI, ZITiS, BKA und Bundespolizei beteiligt sind. Konkrete Fragen zu den notwendigen Rechtsgrundlagen für den KI-Einsatz oder zur möglichen Prüfung von Analysesoftware wie Palantirs Gotham oder „Lavender“ beantwortet die Bundesregierung nicht. Bei Fragen zu den laufenden Planungen beruft sie sich auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“; zur Frage nach konkreten ausländischen Systemen verweist sie auf die „Third-Party-Rule“ – die zugesagte Vertraulichkeit gegenüber ausländischen Partnerdiensten.
Noch deutlicher wird die Grenze bei der Frage, ob das BfV gemeinsame Dateien mit israelischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten nach §§ 22c, 22d BVerfSchG betreibt und wie viele personenbezogene Datensätze darin gespeichert sind. Unter Berufung auf das Staatswohl und die „Third-Party-Rule“ verweigert die Bundesregierung nicht nur die öffentliche Antwort, sondern lehnt ausdrücklich auch eine eingestufte Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ab: Selbst unter Wahrung des Geheimschutzes bestehe ein Risiko des Bekanntwerdens, das die internationale Zu