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Google Street View: Verpixelung von Häusern erfordert ab sofort Adressnachweis
von caschy
Juli 28, 2026 |
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Google hat die Regeln für das Unkenntlichmachen von Gebäuden bei Street View verschärft. Wer das eigene Wohnhaus oder die Mietwohnung in dem Kartendienst unkenntlich machen lassen möchte, muss ab sofort einen Nachweis erbringen, dass er an der betreffenden Adresse wohnt oder Eigentümer ist. Grund für die neue Hürde sind fälschlicherweise oder missbräuchlich gestellte Anträge der Vergangenheit.
Das Problem bei Street View: Eine einmal durchgeführte Verpixelung lässt sich wohl nicht mehr rückgängig machen. Google löscht die unverpixelten Rohdaten aus Datenschutzgründen dauerhaft. Hat in der Vergangenheit also beispielsweise ein Nachbar oder ein Scherzkeks fremde Gebäude verpixeln lassen, hatten die tatsächlichen Bewohner das Nachsehen.
Als Adressnachweis akzeptiert Google aktuelle Dokumente wie eine Stromrechnung, ein Schreiben der Hausverwaltung oder einen Behördenbescheid, auf denen die Anschrift und ein aktuelles Datum klar erkennbar sind. Wichtig dabei: Der Name, Rechnungsbeträge, Kontodaten oder sonstige persönliche Informationen sollten vor dem Hochladen unkenntlich gemacht werden. Ein Personalausweis sollte ausdrücklich nicht eingereicht werden. Google gibt an, die eingereichten Belege spätestens nach 60 Tagen wieder zu löschen.
An dem grundsätzlichen Widerspruchsrecht ändert sich nichts. Bewohner und Eigentümer können die Verpixelung weiterhin ohne die Angabe von Gründen beantragen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat die neue Regelung als datenschutzkonform eingestuft, da sie fälschliche Unkenntlichmachungen verhindert.
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