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Recht auf Reparatur: Neue Pflichten für Händler und Verkäufer
Das neue Recht auf Reparatur tritt heute in Kraft. Hersteller müssen Elektrogeräte reparaturfreundlicher machen und Ersatzteile bereitstellen. Doch die neuen Regeln gelten nicht für alle Geräte.
Mit der neuen Verordnung müssen Verbraucher ab dem 31. Juli bei einer Rückgabe von einem defekten Gerät innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeit auf das Recht hingewiesen werden, dass sie alternativ zu einem Geräteaustausch ein defektes Elektrogerät auch reparieren lassen können, sofern die Kosten für die Reparatur nicht die Kosten für einen Austausch übersteigen.
Hintergrund
25.03.2026
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Neu ist: Verkäufer müssen ein Reparaturangebot durch den Hersteller nun auch nach Ablauf der Gewährleistung anbieten. Bei Geräten, die innerhalb der Gewährleistungszeit instand gesetzt werden, verlängert sich diese um ein Jahr. Auch müssen Hersteller Ersatzteile, Werkzeuge oder die nötigen Anleitungen für eine Reparatur zur Verfügung stellen. Darüber hinaus dürfen weder bauliche noch rechtliche Beschränkungen die Reparaturarbeiten behindern, ebenso wie die in den Geräten verwendete Software.
Die Regelung gilt derzeit für vor allem für größere Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler und Trockner, Kühlgeräte oder kabelgebundene Staubsauger, ebenso für E-Bikes und E-Scooter.Auch Geräte mit elektronischen Displays wie Fernseher, Tablets oder Smartphones fallen unter das neue Recht, Laptops hingegen noch nicht.
Kleinere Haushaltsgeräte wie Kaffeeautomaten, Bügeleisen oder Digitalkameras sind derzeit ebenfalls nicht durch die neue Regelung abgedeckt. Allerdings soll die Richtlinie nach und nach um weitere Produkte ergänzt werden.
FAQ
15.01.2026
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Verbraucher sollen das Recht auf Reparatur viele Jahre lang geltend machen können, auch wenn die betroffenen Geräte nicht mehr hergestellt werden. So müssen beispielsweise Ersatzteile bei Waschmaschinen noch zehn Jahre nach Einstellung der Produktion erhältlich sein, bei Smartphones sieben Jahre.