// TAGESSCHAU WIRTSCHAFT — FINANZA
GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen
Eine unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch KI-Anwendungen verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Das entschied heute das Landgericht München. Beobachter sehen darin Signalwirkung.
Im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem US-amerikanischen KI-Unternehmen Suno hat das Landgericht München I weitgehend zugunsten der GEMA entschieden. Nach der mündlichen Urteilsverkündung muss Suno die nicht genehmigte Vervielfältigung bestimmter geschützter Musikwerke unterlassen. Das Verbot betrifft demnach auch die Verwendung der Werke beim Training des von Suno betriebenen KI-Modells. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
KI-generierte Musik hat es in Deutschland schon in die Charts geschafft.
mehr
Suno bietet einen Onlinedienst an, mit dem Nutzerinnen und Nutzer auf Grundlage von Texteingaben vollständige Musikstücke erzeugen können. Das System generiert unter anderem Melodien, Harmonien, Arrangements, Liedtexte und Gesang.
Gegenstand des Verfahrens waren die sechs Kompositionen "Atemlos", "Daddy Cool", "Rasputin", "Big in Japan", "Forever Young" und "Mambo No. 5". Die GEMA nimmt für die Urheber und Musikverlage dieser Werke Nutzungsrechte wahr. Bei der Klage ging es weniger um die Rechte der Interpreten oder um die konkreten Originalaufnahmen, sondern um die urheberrechtlich geschützten musikalischen Werke.
War bei der Urteilsverkündung persönlich anwesend: Musiker Peter Maffay
Die GEMA hatte Suno genutzt, um neue Versionen der genannten Titel zu erzeugen. Konkret gab sie dem Generator Originaltext, Titel und Stil der sechs Songs, jedoch keine Vorgaben zu Melodie, Harmonie und Arrangement. Die generierten Ergebnisse ähnelten den Originalen nach Ansicht der GEMA stark. Die Verwertungsgesellschaft wertete dies als Hinweis darauf, dass geschützte Bestandteile der Werke während des Trainings in das KI-Modell übernommen und dort in reproduzierbarer Form abgebildet worden seien.
Suno bestreitet, dass die Musikwerke im Modell gespeichert seien. KI-Modelle enthielten keine Kopien einzelner Lieder, sondern mathematische Parameter, die beim Training aus großen Datenmengen abgeleitet würden.
Längst kann KI neben Hintergrundmusik auch ernstzunehmende Pop-Songs herstellen.
mehr
Das Unternehmen verwies außerdem darauf, dass die konkreten Ausgaben durch Eingaben der Nutzer ausgelöst worden seien. Außerdem bestritt Suno die Zuständigkeit des deutschen Gerichts und berief sich auf die US-Doktrin des "Fair Use". Diese erlaubt im amerikanischen Recht die Nutzung geschützter Werke für bestimmte Zwecke auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers.