// TAGESSCHAU INLAND — CRONACA
Wie gut ist Deutschland vor Drohnen geschützt?
Der Flughafen Leipzig/Halle ist offenbar nur knapp einer Katastrophe entkommen. Wie konnte die mit Sprengstoff ausgerüstete Drohne so weit kommen? Wer ist für die Luftsicherheit zuständig? Und wo gibt es Lücken?
Die Bundespolizei, die für die Sicherheit des Luftverkehrs zuständig ist, hält nach wie vor nicht an allen großen Flughäfen Technik vor, die Drohnen detektieren und abwehren kann. Ziel ist, die acht großen Flughäfen mit stationärer Detektions- und Abwehrtechnik auszustatten - unter anderem in Leipzig/Halle ist das nach Angaben des Bundesinnenministeriums noch nicht passiert.
Die Technik befinde sich in der Beschaffung, teilte ein Sprecher auf Nachfrage des ARD-Hauptstadtstudios mit. Allerdings könne mobile Drohnenabwehrtechnik der Bundespolizei "anlassbezogen" angefordert werden. Bei der Bundespolizei wurde im vergangenen Jahr eine Drohnenabwehreinheit eingerichtet mit Bundespolizisten, die speziell geschult sind im Umgang mit Detektions- und Abwehrtechnik.
Inwieweit der Logistikkonzern DHL, der sein Luftfrachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle hat, dort selbst Detektionstechnik betreibt, will das Unternehmen nicht beantworten.
Wer für die Abwehr von Drohnen zuständig ist, hängt davon ab, wo sich diese befindet. Über Flughäfen ist es die Bundespolizei, weil sie für die Abwehr von Gefahren auf den Luftverkehr zuständig ist. In den meisten anderen Fällen sind die Polizeien der Bundesländer zuständig.
Anfang des Jahres hatte die Koalition außerdem das Luftsicherheitsgesetz geändert und die Befugnisse der Bundeswehr für die Drohnenabwehr erweitert. Um einen besonders schweren Unglücksfall zu verhindern, dürfen die Streitkräfte seitdem auch Waffen gegen Drohnen einsetzen. Die Bundeswehr agiert dabei immer in Unterstützung und auf Anforderung der eigentlich zuständigen Polizei.
Die Grünen hatten schon damals gefordert, die Verantwortung für die Drohnenabwehr immer bei der Bundespolizei anzusiedeln. Eine Zentralisierung beim Bundesinnenministerium beziehungsweise der Bundespolizei fordert jetzt auch der CDU-Politiker Thomas Röwekamp, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundestag. "Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Bislang nicht. Diskutiert wird allerdings schon länger, ob das geändert werden sollte - und zwar für Betreiber sämtlicher Kritischer Infrastruktur, also von Flughäfen, aber auch von Kraftwerken oder Raffinerien. Denn auch dort wurden immer wieder Drohnen gesichtet.
Als Anfang des Jahres das Luftsicherheitsgesetz geändert wurde, hatte der Bundestag dazu einen Entschließungsantrag beschlossen. Darin heißt es: Die Sicherheitsbehörden seien "aufgrund der erforderlichen extrem kurzen Reaktionszeiten" unter Umständen nicht immer in der Lage, die kritische Infrastruktur flächendeckend zu schützen. "Deswegen sollte auch die Verantwortung der Betreiber beim Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Drohnen geprüft werden."
Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob und in welcher Form die Betreiber rechtssicher ermächtigt werden können, unbefugte, gefährliche oder sicherheitsrelevante Drohnenangriffe zu detektieren und abzuwehren.