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Gerichtsurteil - »Öffentliche Beeinträchtigung«: Wegen fehlendem Kinderschutz muss Meta in New Mexico 567 Millionen US-Dollar zahlen
Ein US-Gericht in New Mexico verurteilt Meta zu 567 Millionen US-Dollar Strafzahlungen – und neue Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger. (Bildquelle: Meta)
Seit Dezember 2023 läuft zwischen dem US-Bundesstaat New Mexico und Facebook-Betreiber Meta ein Verfahren, das durch eine verdeckte Ermittlung angestoßen wurde. Fahnder der Justizbehörde legten Konten an, die sich als minderjährig ausgaben, und wurden nach Behördenangaben umgehend sexuell angeschrieben.
Am 6. August 2026 hat der zuständige Richter Bryan Biedscheid am First Judicial District Court in Santa Fe das Schlussurteil gefällt: Meta muss 567 Millionen US-Dollar zahlen. Hierbei handelt es sich um keine Geldstrafe im klassischen Sinne, sondern um einen sogenannten »Abatement Fund« – gemeint ist ein Fonds für Folgeschäden.
Zivilstrafen über 375 Millionen US-Dollar hatte eine Jury bereits im vergangenen März verhängt.
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In dieser zweiten Phase ging es um den Vorwurf der »public nuisance« – also eine Beeinträchtigung, die über einzelne Geschädigte hinausgeht und die Allgemeinheit trifft. Im US-Recht greift diese Formulierung klassischerweise bei Umweltschäden.
Genau dieses Sinnbild bemüht Biedscheid in der Urteilsbegründung: Plattformen wie Facebook, Instagram und Co. seien eine Fabrik, alle Inhalte inklusive Werbung wiederum deren Produkte – und psychische Schäden sowie sexuelle Ausbeutung von Kindern die »Abgase«, die hier ausgestoßen werden.
Weiterhin hält der Richter fest, dass New Mexico in einer Krise im Kontext der psychischen Gesundheit Jugendlicher stecke. Metas Dienste seien hierfür eine wesentliche Mitursache.
Der erwähnte Fonds ist auf fünf Jahre ausgelegt. Rund drei Viertel der Summe sind für die Behandlung psychischer Erkrankungen vorgesehen, während der Rest für Präventionsmaßnahmen, Früherkennungen sowie die Vermittlung von Hilfsangeboten und die Auswertungen dieser Komponenten gedacht ist.
Meta wird dazu verpflichtet, halbjährlich zu berichten, wie weit die Umsetzung dieser Maßnahmen vorangeschritten ist.