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Niedrigwasser: Was die Lockerung des Lkw-Fahrverbots bedeutet
Das Niedrigwasser schränkt den Güterverkehr in Deutschland derzeit massiv ein. Lkw sollen Abhilfe schaffen - deshalb lockern einige Bundesländer nun das Sonntagsfahrverbot. Welche Regeln gelten ab heute? Und warum gibt es Kritik?
Für gewerblich eingesetzte Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen bundesweit ein Fahrverbot. Dieses ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraph 30 Absatz 3 und 4 StVO) geregelt und soll die Ruhe an diesen Tagen schützen. Dort heißt es: "An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden."
Auch Ausnahmen vom Fahrverbot sind in der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehen. Das betrifft etwa Lkw, die Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fische oder leicht verderbliches Obst und Gemüse befördern. Auch Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge sowie die Bundeswehr sind ausgenommen. Zudem ist beim kombinierten Güterverkehr auf Schiene und Straße beziehungsweise Hafen und Straße der Einsatz von Lastwagen in bestimmten Fällen erlaubt.
Außerdem können die Behörden in besonderen Lagen zeitweise weitere Ausnahmen zulassen. Das war beispielsweise während der Corona-Pandemie der Fall.
Die derzeit sehr niedrigen Pegelstände deutscher Flüsse, darunter die wichtigen Verkehrsadern Rhein und Donau, stellen die Binnenschifffahrt vor große Probleme. Viele Frachtschiffe können nur einen Bruchteil ihrer üblichen Ladung transportieren. Das erhöht die Transportkosten und belastet vor allem Industriebranchen, die auf Massenguttransporte angewiesen sind. Die Chemieindustrie warnte etwa bereits vor drohenden Produktionskürzungen und Ökonomen sehen das ohnehin schwache Wirtschaftswachstum in Gefahr.
Der neue Bundesverkehrsminister, Steffen Bilger, hatte deshalb am Donnerstag nach einer Niedrigwasser-Konferenz mit Unternehmen und Verbänden mehrere Maßnahmen angekündigt. Dazu gehören weniger Behinderungen durch vermeidbare Baustellen, zusätzliche Kapazitäten für den Gütertransport auf der Schiene und eben Ausnahmeregeln vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot durch die Bundesländer.
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Ab heute gelten in vier Bundesländern gelockerte Regeln: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Niedersachsen. Die Ausnahmen für bestimmte Lkw sollen ermöglichen, dass wichtige Güter während des Niedrigwassers im Rhein zeitweilig vermehrt über die Straße transportiert werden können. Sie gelten nicht für Großraum- und Schwertransporte. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz gilt dies bis spätestens Ende September, in NRW und Niedersachsen vorerst bis Ende August.
In NRW sollen Lkw in den Sommerferien zudem auch samstags fahren dürfen. Damit sollten Lieferketten aufrechterhalten und Versorgungsengpässe vermieden werden, sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne). Die Ausnahmegenehmigung gelte "für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein stehen", teilte das Verkehrsministerium in Düsseldorf mit.
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