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5 Neuerungen: Personalausweis könnte Adresse künftig im Chip verstecken
Das Bundesinnenministerium plant eine Umgestaltung des Personalausweises: Die bisher auf der Rückseite angebrachte Adresse des Bundesbürgers soll vollständig digital im Chip gespeichert werden. Im Gegensatz dazu soll die Frontalaufnahme vergrößert werden. Damit soll auch der Aufkleber auf dem Ausweis nach einem Umzug entfallen.
Nach Informationen von Rheinische Post (Bezahlschranke) soll das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine Umgestaltung des Personalausweises planen. Einem Sprecher des BMI zufolge denke man „über das Datenfeld Anschrift, den bei Umzügen aufzubringenden Änderungsaufkleber und diesbezügliche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Digitalisierung nach“. Die Adresse soll dann in den Chip wandern, der in allen Ausweisen verbaut und auf dem die eID gespeichert ist. Eine Reihe von Vorgängen laufe bereits digital und für den reinen Nachweis der Adresse könnten andere, möglichst barrierearme Wege gefunden werden.
Mit der Umstellung würde auch der Aufkleber auf dem Ausweis nach einem Umzug entfallen. Während die Ummeldung in vielen Gemeinden bereits digital vonstattengehen kann, müssen sich Bürger dennoch den kleinen Aufkleber beim Amt abholen. Die Adresse befindet sich also ohnehin schon auf dem Chip und müsste nur noch standardisiert ausgelesen werden. Programme wie die AusweisApp existieren für das Auslesen des Chips bereits. Der Schritt würde eine Ummeldung und den Adressnachweis weiter digitalisieren und vereinfachen.
Seit Mitte Juli ist zudem bekannt, dass die Bundesregierung auch die Neubeantragung des Personalausweises digital ermöglichen möchte. Wie das Kabinett am 15. Juli beschlossen hat, soll dafür ein zentrales Register für Pässe und Ausweise geschaffen werden. Im Amt sollen Bürger dann nur noch erscheinen, um die verpflichtenden Fingerabdrücke abzugeben. Bilder müssen seit Mai 2025 ohnehin digital übermittelt werden.
Im Ministerium werden zudem eine bessere kryptografische Absicherung, zusätzliche Sicherheitsmerkmale und ein Data-Matrix-Code geprüft. Außerdem überlegt das Ministerium, die biometrische Frontalaufnahme zu vergrößern. Eine Entscheidung dazu ist aber noch nicht final gefallen. Der Gesetzentwurf befindet sich gerade noch in der Entstehung, ein Zeitplan zur technischen Umsetzung ist noch nicht bekannt. Die Konzeption soll bis mindestens Ende 2027 dauern.
Unterstützung bekommt das BMI dabei sogar aus dem Bundestag: Der Petitionsausschuss hat am 6. Mai mit breiter Mehrheit eine Empfehlung zur digitalen Speicherung der Adresse ausgesprochen und an das BMI überwiesen, nachdem ein Bürger erfolgreich eine Petition eingereicht hatte. Während das BMI jedoch von einem Digitalisierungsvorhaben spricht, argumentieren die Petition und der Ausschuss jedoch mit Sicherheitsrisiken, denn Diebe würden mit einer gestohlenen Geldbörse neben Schlüsseln auch die Adresse des Opfers erhalten. Die aufgedruckte Aufschrift ist zudem eine deutsche Eigenheit, denn Frankreich, Spanien und Italien verzichten längst darauf.