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BAföG-Erhöhung im Kabinett: Was Studierende jetzt erwarten können
Teure WG-Zimmer, Einkaufen im Supermarkt - die Preise machen Studentinnen und Studenten zu schaffen. Nach langem Ringen um eine Reform macht die Regierung heute den ersten Schritt für ein höheres BAföG.
Die Bundesregierung will heute die Reform des BAföG im Kabinett auf den Weg bringen. Im nächsten Sommersemester sollen BAföG-Empfänger dann mehr Geld bekommen - das ist der Kompromiss, auf den sich die schwarz-roten Koalitionsfraktionen im Bundestag nach langem Hin und Her geeinigt haben.
Eigentlich sollte es die Erhöhung der im BAföG enthaltenen Wohnkostenpauschale bereits im bald beginnenden Wintersemester geben, wegen der angespannten Finanzlage des Bundes wurde sie aber um ein halbes Jahr verschoben.
Ein Kabinettsbeschluss ist nur der erste Schritt zur Umsetzung: Danach geht der Gesetzentwurf in den Bundestag und wird dort in mehreren Runden beraten.
CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zum kommenden Wintersemester als ersten Schritt die im BAföG enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat zu erhöhen. In den kommenden Jahren sollte der sogenannte BAföG-Grundbedarf dann schrittweise dauerhaft auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden. Dort liegt der sogenannte Regelbedarf aktuell bei 563 Euro.
Die Wohnkostenpauschale wird erst zum nächsten Sommersemester auf 440 Euro erhöht und nicht wie geplant zum anstehenden Wintersemester. Der BAföG-Grundbedarf steigt dann nach SPD-Angaben zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 noch einmal auf 563 Euro, damit wäre das heutige Grundsicherungsniveau erreicht.
Für weitere Anpassungen, also falls die Grundsicherung steigt, solle es eine Regelung zur Überprüfung und Anpassung der Fördersätze geben, die sich am Grundsicherungsniveau orientiert.
Das BAföG soll außerdem moderner und einfacher werden, indem der Antrag digital und "nutzerfreundlich" gestellt werden kann. Als Schritt zum Bürokratieabbau soll ab dem fünften Fachsemester der Leistungsnachweis wegfallen.
Ja, und zwar über die sogenannten Freibeträge. Die Einkommensgrenzen etwa von den Eltern, die als Berechnungsgrundlage für das individuelle BAföG herangezogen werden, sollen ab Sommer 2028 und dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden, heißt es von der SPD. Dadurch werde der Kreis der Förderberechtigten nicht durch Inflation und Lohnentwicklung schleichend kleiner. Die Antragstellung soll zudem erleichtert und weiter digitalisiert werden.
Die Sätze werden zwar angehoben, aber erst zum Sommersemester 2027.
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