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Kabinettsbeschluss: Mehr Macht für Nachrichtendienste - das ist geplant
Eingreifen statt zuschauen: Die Nachrichtendienste sollen operative Befugnisse bekommen - um etwa Sprengstoff von möglichen Angreifern unschädlich machen zu können. Ein Paradigmenwechsel. Was ist genau geplant?
Der Bundesnachrichtendienst soll auf "allerhöchstem Niveau" mitspielen. Und der Verfassungsschutz - bislang als Inlandsnachrichtendienst beschrieben - zu einem "echten Geheimdienst" mit operativen Fähigkeiten ausgebaut werden. So wollen es der Kanzler und sein Innenminister. So verlange es die sicherheitspolitische Lage, heißt es. Und so sieht es nun die Nachrichtendienstreform vor, deren Entwurf die Bundesregierung im Kabinett beschlossen hat.
Man habe sich in zu vielen sicherheitsrelevanten Bereichen darauf verlassen, dass Partner die Sicherheit mit gewährleisten, sagt Kanzleramtsministerin Nina Warken, die für den Bundesnachrichtendienst zuständig ist. "Wir sind einfach zu sehr davon abhängig, dass uns die Nachrichtendienste anderer Länder unterstützen, und diese Hilfe ist in zu vielen Bereichen eine Einbahnstraße im Moment."
Jetzt müssen noch Bundestag und Bundesrat mitmachen. Das soll bis Ende des Jahres geschafft sein. Ein Inkrafttreten ist zum 1. Januar geplant.
"Wir sind tägliches Ziel von Spionage, von Sabotage, von Cyberangriffen, von versteckten Aktionen fremder Mächte", sagt Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), zuständig für den Verfassungsschutz. Ziel sei, Deutschland zu destabilisieren.
Mehr als 700 Seiten hat der Entwurf. Im Wesentlichen geht es dabei um drei Gesetze: über den Bundesverfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat.
Vielfach ist von einem "Paradigmenwechsel" die Rede. Denn Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst galten bislang als Nachrichtendienste, nicht als Geheimdienste, weil sie weitgehend auf das Sammeln von Informationen beschränkt waren. Sobald es darum ging, aktiv zu werden, Maßnahmen zu ergreifen, waren andere zuständig - im Inland die Polizei.
Diese Trennung von Polizei und Geheimdiensten hat in Deutschland historische Gründe. Nach den Erfahrungen während des Nationalsozialismus und in der DDR wollte man verhindern, dass wieder eine Geheimpolizei mit umfassenden Befugnissen entsteht, die gegen Bürger eingesetzt werden kann.
Geheimdienste sollen künftig gegen Angreifer vorgehen dürfen. Die Opposition fürchtet fehlende Kontrolle.
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Originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes soll es nun zwar bleiben, Erkenntnisse zu sammeln. Bei einer "besonderen Bedrohung" soll er aber auch operativ tätig werden dürfen. Das heißt, etwa in Fällen terroristischer Bedrohungen oder geheimdienstlicher Aktionen "fremder Mächte".