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Vorsicht, Kunde: Wenn smarte Geräte plötzlich dumm werden
Hersteller dürfen Cloud-Dienste für smarte Geräte einstellen – aber nicht ohne Grenzen. Welche Rechte Verbraucher haben und wie sie diese durchsetzen.
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
Smarte Lautsprecher, Fernseher, Staubsauger oder Wearables: Viele Alltagsgeräte sind heute auf Cloud-Dienste und regelmäßige Updates angewiesen. Fällt dieser digitale Unterbau weg, entfallen mitunter wesentliche Gerätefunktionen und die teuer erworbene Hardware verliert stark an Wert oder wird zu Elektroschrott.
Verbraucher sind dem aber nicht schutzlos ausgeliefert. Seit einer Gesetzesänderung gibt es klare Regeln für die Bereitstellung digitaler Dienste und deren Aktualisierung. Entscheidend ist aber auch, was beim Kauf vereinbart wurde.
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Wer von einer Abschaltung betroffen ist, sollte sich zunächst an den Händler wenden. Er ist in der Regel der Vertragspartner und damit für Gewährleistungsansprüche zuständig. Eine zusätzliche Anfrage beim Hersteller kann trotzdem sinnvoll sein, etwa um zu klären, ob ein Dienst tatsächlich dauerhaft eingestellt wird oder nur vorübergehend ausfällt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet seit einer Reform ausdrücklich zwischen klassischen Waren und sogenannten Waren mit digitalen Elementen, also Geräten, die auf Software, Apps oder Cloud-Dienste angewiesen sind. Die relevanten Regelungen finden sich in den Paragrafen 475a bis 475e BGB. Danach gilt als Grundsatz eine dauerhafte Bereitstellungspflicht für digitale Inhalte.