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Verhandlungsbeginn: Sammelklage gegen E.ON wegen Fernwärmepreisen
Um mehrere Hundert Prozent sollen sich die Preise vom Anbieter E.ON für Fernwärme in einigen Fällen erhöht haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt - heute beginnt die Verhandlung. Für Betroffene könnte es um Tausende Euro gehen.
Es geht um viel Geld und um eine grundsätzliche Frage: Wie dürfen Fernwärmeanbieter ihre Preise erhöhen? Am Oberlandesgericht Hamm beginnt heute die mündliche Verhandlung über eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die E.ON Energy Solutions GmbH. Die Verbraucherschützer werfen dem bundesweit tätigen Fernwärmeanbieter vor, seine Preise mit Formeln erhöht zu haben, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. E.ON weist das zurück.
Ausgangspunkt der Klage sind die Preise Ende 2020. Wer seinen Vertrag vorher abgeschlossen hat, soll nach dem Willen der Verbraucherzentrale aufgrund der Preiserhöhungen zu viel gezahltes Geld zurückfordern können.
Hintergrund
17.02.2024
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Im Mittelpunkt des Streits stehen sogenannte Preisänderungsformeln. Fernwärmeversorger dürfen ihre Preise grundsätzlich über solche Formeln anpassen. Dabei müssen sie sich allerdings an die Vorgaben der Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" halten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht genau hier das Problem. "Die Formel muss ausreichend abbilden, wie sich der Wärmemarkt insgesamt entwickelt", sagt Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim vzbv.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das bei E.ON nicht der Fall. "Sie sind zu stark an den Erdgaspreis gekoppelt. Wärme wird aber längst nicht nur aus Erdgas erzeugt", sagt Jahn.
Je nach Vertrag und Versorgungsgebiet sollen sich Arbeitspreise um mehrere Hundert Prozent erhöht haben. Für einzelne Haushalte können dadurch Mehrkosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro entstanden sein.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband glaubt, dass viele Preissteigerungen bei Fernwärme illegal waren.
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E.ON weist die Vorwürfe zurück. Die Fernwärmepreise folgten den gesetzlichen Vorgaben und passten sich den Kosten- und Marktentwicklungen an, so ein Unternehmenssprecher. Die verwendeten Preiskomponenten beruhten auf öffentlich einsehbaren Daten des Statistischen Bundesamtes. "Dadurch wird gewährleistet, dass eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Basis für Preisänderungen besteht", so der Sprecher.